Die wichtigste Norm, die für Förderbänder zum Transport von Stückgut gilt, ist EN619; Stetigförderer und Systeme – Sicherheits- und EMV-Anforderungen an mechanische Fördereinrichtungen für Stückgut. Die Norm legt fest, dass Quetschungsbereiche nicht größer als 5 mm sein dürfen und dass die Arbeitsbereiche zwischen dem geförderten Stückgut und den Rollen, in denen eine Quetsch- und Abschergefahr besteht, zum Beispiel durch Verkleidungen oder Abdeckplatten geschützt sein müssen.
Für die beweglichen Teile von Förderbändern gibt es zusätzliche Sicherheitsnormen:
- Die Mindestsicherheitsabstände, die verhindern, dass obere und untere Gliedmaßen in die Gefahrenzonen hineinreichen können, müssen EN/ISO 13857 entsprechen.
- Die Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen müssen EN 349 entsprechen.
- Die Mindestsicherheitsabstände zwischen dem Förderband und Teilen des Gebäudes müssen EN/ISO 14122-2 entsprechen.
Falls auch nur eine der oben erwähnten Forderungen nicht erfüllt ist, sind Abschirmungen oder Schutzeinrichtungen zum Schutz vor einem Kontakt mit den beweglichen Teilen anzubringen. Diese Einrichtungen müssen EN/ISO 14120 erfüllen.
Die elektrische Ausrüstung der Förderbänder muss folgender Norm entsprechen: EN 60204-1, Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen.
Da die von der International Organization for Standardization (ISO) veröffentlichten Sicherheitsnormen regelmäßig überarbeitet werden, würden wir Ihnen vorschlagen, die neueste Version von der Homepage Ihrer nationalen Normungsorganisation herunterzuladen.